Mitarbeiter:innen für das kostenpflichtige Laden in der Gewerbeimmobilie berechtigen

Geändert am Mo, 31 Mär um 3:03 VORMITTAGS

Du möchtest den Mitarbeiter:innen deines Unternehmens ermöglichen, an den Ladestationen des Unternehmensstandorts kostenpflichtig zu laden? Hier findest du eine Übersicht der nötigen Schritte:


1. Ladetarif festlegen

Den Tarif haben wir von The Mobility House als Betreiber der Ladestationen bereits für dich im Monta Hub angelegt. Es gilt derselbe Ladetarif, wie für das Laden der Dienstwägen. Du findest diesen in deinem Betreibervertrag.


2. Ladeberechtigung definieren

Zunächst musst du dich entscheiden, wie die Mitarbeiter:innen für das Laden berechtigt werden sollen. Du kannst entweder interessierte Mitarbeiter:innen über Ihre Mailadresse einladen oder mit einem Beitrittscode arbeiten. 

Solltest du den Beitrittscode nutzen wollen, so kannst du noch entscheiden, ob alle Anfragen automatisch angenommen oder ob diese noch durch dich oder einen anderen Administrator überprüft werden sollen. 

Die Anleitung: Mitglieder und Mitgliedergruppen informiert dich über die verschiedenen Möglichkeiten und wie du diese umsetzen kannst.


 

3. Mitarbeiter:innen informieren

Nun kann es losgehen und du kannst die Mitarbeiter:innen deines Unternehmens über die Lademöglichkeit informieren. Am besten funktioniert dies durch einen Eintrag ins Intranet oder eine Rundmail. Du kannst dazu den folgenden Text nutzen:


Liebe Elektrofahrzeugfahrer:innen,

hiermit möchten wir Sie über eine wichtige Neuerung informieren: Ab xx.xx.202x stehen Ihnen die Ladestationen am Unternehmensstandort zur Verfügung. Um die neue Lademöglichkeit zu nutzen, folgen Sie bitte den verlinkten Anweisungen.

Hinweise:

  • Z.B. welche Ladestationen stehen zur Verfügung
  • Ladetarif
  • Join Code

 




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